HÄUFIGE FRAGEN

Wie erreiche ich OPTIK BURKART mit öffentlichen Verkehrmittel?

Eine Übersicht zu der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Wie funktioniert die Angelegenheit mit der Mehrwertsteuer?

Generell gilt: alle Waren unter einem Einkaufswert unter 300,- SFR sind von der Schweizer Steuer befreit.
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 1. Januar 2020 laut §6 Abs. 3a UStG verpflichtet sind, die Mehrwertsteuerrückerstattung erst ab einem Kaufbetrag von 50,01 € auszustellen.
Beim Abholen der Brille bekommen Sie von uns ein ausgefülltes Zollformular, das Sie am deutschen Zoll abstempeln lassen.
Innerhalb von 6 Monaten zahlen wir Ihnen die Mehrwertsteuerbetrag zurück.

Wie pflege ich meine Brillengläser ?

Bitte recht sanft

Ihre neue OPTIK BURKART Brille reinigen sie idealerweise mit einem OPTIK BURKART Microfasertuch von innen nach aussen. Bei starken Verschmutzungen ruhig auch mit lauwarmen Wasser und Spülmittel, Papiertaschentücher sind tabu.

Harte Schale

Ein Brillenetui schützt Ihre OPTIK BURKART Brille gegen Stöße und Kratzer. Wenn Sie die Brille ohne Etui ablegen, dann immer auf die Bügelseite. Übrigens: es gibt bei uns wunderschöne individuelle Brillenetuis für jeden Geschmack !

Hitzefrei

wer sagt, dass eine Brille starke Hitze mag?  - Wir nicht! Deshalb legen Sie Ihre Brille nicht in der prallen Sonne im Auto auf das Armaturenbrett, oder an anderen Orten mit 60° und mehr!

Brauche ich für eine Brille ein ärztliches Rezept?

Für Privatpatienten ist nur in seltenen Fällen eine Verordnung des Arztes nötig. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.

Bei gesetzlich Versicherten: bei unter Vierzahnjährigen ist eine Abrechnung ohne Verordnung nur möglich, wenn es sich um eine Ersatzleistung innerhalb von 3 Monaten ohne Änderung der Refraktionswerte handelt. Bei Versicherte bis 18 Jahre haben wir die Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkasse und stellen Ihnen ein Rezept aus.

Bekomme ich von der Krankenkasse einen Zuschuss an meine neue Brille?

Unterschiede gibt es bei Versicherten, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Bei privaten Versicherungen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse, da die Bezuschussungen sehr unterschiedlich sind.
Bei gesetzlichen Versicherten bezahlt die Krankenkasse. 


bis 18 JahreAugenarzt-RezeptAnspruch auf Sehhilfen

nach 18 Jahre
keine Zuzahlung
Ausnahmebei einer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der Weltgesundheitsoranissation (WHO) empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 vorliegt

Zahlt der Arbeitgeber für Arbeitsplatz- oder Computerbrillen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Bildschirmarbeitsplatzbrille. Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für einen Arbeitsplatzbrille zu übernehmen. Der Bedarf des Angestellten nach einer geeigneten Arbeitsplatzbrille wird in der Regel durch den Betriebsarzt oder Augenarzt festgestellt. Denn eine regelmäßige Untersuchung der Augen ist in den EU-Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze festgelegt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in der Regel die Feststellung des Bedarfs durch einen Augenarzt oder Betriebsarzt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass, wenn der Arbeitgeber die Brille komplett bezahlt, diese sein Eigentum ist und dem Angestellten lediglich zur Nutzung am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Beteiligt sich der Arbeitnehmer hingegen an den Kosten, weil er beispielsweise eine höherwertige Fassung oder individuellere Gläser möchte, so hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, muss der Arbeitgeber die Nutzung der Sehhilfe in der Freizeit freistellen.

Brauche ich für eine Augenprüfung einen Termin?

Bei optik burkart führen erfahrene Augenoptiker und Augenoptikermeister Augenprüfungen in verschiedenen Räumen durch.

Gerne können Sie telefonisch oder per Mail einen Termin bei uns vereinbaren.

Weil am Rhein

Tel: 07621/ 71161 
Mail: [email protected]

Lörrach

Tel: 07621/ 9137016
Mail: [email protected]

Rheinfelden

Tel: 07623/ 2226
Mail: [email protected]

Was kostet bei OPTIK BURKART eine Augenprüfung?

Beim Kauf einer Brille ist die Augenprüfung im Wert von 35,- € bis 60,- € kostenlos.(Prismenprüfung)

Möchten Sie die Messwerte der kompletten Augenprüfung mitnehmen, bekommen Sie von uns eine Verordnung ausgestellt, diese kostet dann 35,- €. Ein Schnelltest mit unserem Sehtest-Computer ist kostenlos.

Weitere Infos zur Augenprüfung finden Sie hier.

Was kostet ein Führerschein-Sehtest?

Der Führerscheinsehtest kostet 8,50 €. Als Zusatz erhalten Sie von uns einen 20 € Gutschein. Einzulösen beim Kauf einer Brille oder Sonnenbrille ab einem Wert von 150 €. Weitere Informationen finden Sie hier

Noch Fragen? 

Kontaktieren Sie uns unter:

Weil am Rhein

07621/ 71161
[email protected]

Lörrach

07621/ 9137016
[email protected]

Rheinfelden

07623/ 2226
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